Erläuterung 7: Eingreifen durch den Zeitnehmer (oder einen Delegierten) (18:1)  

Greift der Zeitnehmer oder ein Delegierter ein, wenn das Spiel bereits unterbrochen ist, wird es mit dem der Situation entsprechenden Wurf wieder aufgenommen. Unterbricht der Zeitnehmer oder ein Delegierter das laufende Spiel, gelten die folgenden Bestimmungen:

A. Wechselfehler oder regelwidriges Eintreten eines Spielers (Regel 4:2-3, 5-6)
Der Zeitnehmer (oder Delegierte) muss das Spiel ohne Rücksicht auf die Vorteilsregel 13:2 und 14:2 umgehend unterbrechen. Wenn wegen einer solchen Unterbrechung aufgrund einer Regelwidrigkeit der abwehrenden Mannschaft eine klare Torgelegenheit vereitelt wird, muss gemäß Regel 14:1a auf 7-m-Wurf entschieden werden. In allen andern Füllen wird das Spiel mit Freiwurf wieder aufgenommen.
Der fehlbare Spieler wird gemäß Regel 16:3a bestraft. Betritt jedoch ein zusätzlicher Spieler entsprechend Regel 4:6 während einer klaren Torgelegenheit die Spielfläche, ist der Spieler entsprechend Regel 16:6b in Verbindung mit Regel 8:10b zu bestrafen.

B. Unterbrechung aus anderen Gründen, z.B. wegen unsportlichem Verhalten im Auswechselraum
a. Durch den Zeitnehmer
Der Zeitnehmer sollte bis zur nächsten Spielunterbrechung warten und dann die Schiedsrichter informieren.

Unterbricht der Zeitnehmer das Spiel vorzeitig, wird es mit Freiwurf für diejenige Mannschaft wieder aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung im Ballbesitz war. Erfolgt die vorzeitige Unterbrechung aufgrund eines Versto&suml;es der abwehrenden Mannschaft und es wird dadurch eine klare Torgelegenheit für die ballbesitzende Mannschaft vereitelt, ist gemäß Regel 14:1b auf 7-m-Wurf zu entscheiden.
(Gleiches gilt, wenn der Zeitnehmer das Spiel wegen eines beantragten Team-Time-outs unterbricht und die Schiedsrichter dies aufgrund des falschen Timings ablehnen. Wird zum Zeitpunkt der Unterbrechung eine klare Torgelegenheit vereitelt, muss auf 7-m-Wurf entschieden werden.)

Der Zeitnehmer ist nicht befugt, eine persönliche Strafe gegen einen Spieler oder Mannschaftsoffiziellen auszusprechen. Dies gilt auch für die Schiedsrichter, wenn sie die Regelwidrigkeit nicht selber wahrgenommen haben. In diesem Fall können sie lediglich eine informelle Ermahnung aussprechen. Bei Vergehen gemäß Regel 8:6 oder 8:10 verfassen sie zudem einen Bericht.

b. Durch einen Delegierten
Technische Delegierte der IHF, einer Kontinentalföderation oder eines nationalen Verbandes, die bei einem Spiel eingesetzt sind, haben - außer bei Entscheidungen der Schiedsrichter auf Grund ihrer Beobachtung von Tatsachen - das Recht die Schiedsrichter auf einen möglichen Regelverstoß oder eine Nichteinhaltung des Auswechselraum-Reglements hinzuweisen.
Die Unterbrechung durch den Delegierten kann unverzüglich vorgenommen werden. In diesem Fall wird das Spiel mit Freiwurf gegen die fehlbare Mannschaft wieder aufgenommen. Erfolgt Unterbrechung aufgrund eines Verstoßes durch die abwehrende Mannschaft und wird dadurch eine klare Torgelegenheit für die ballbesitzende Mannschaft vereitelt, ist auf 7-m-Wurf gemäß Regel 14:1a zu entscheiden. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, persönliche Strafen gemäß Weisung des Delegierten auszusprechen. Der Sachverhalt ist bei Verstößen gemäß Regel 8:6 oder 8:10 in einem schriftlichen Bericht festzuhalten.