Richtlinien für Spielflächen und Tore (www.handballregeln.de)

Richtlinien für Spielflächen und Tore

 

a)

Die Spielfläche (Abb. 1) ist ein Rechteck von 40 x 20 m. Sie sollte durch Messen der Länge der beiden Diagonalen kontrolliert werden. Ihre Länge von Außenkante zu Außenkante sollte 44,72 m betragen. Die Länge der Diagonalen einer Spielfeldhälfte sollte von den Außenkanten zur gegenüberliegenden Außenkante der Schnittstelle zwischen Mittellinie und Seitenlinie 28,28 m betragen.
Die Spielfläche wird durch Markierungen begrenzt, welche "Linien" genannt werden. Die Torlinien (zwischen den Torpfosten) sind, wie die Torpfosten selbst, 8 cm, alle anderen Linien 5 cm breit. Linien, welche nebeneinander liegende Bereiche der Spielfläche begrenzen, können durch unterschiedliche Farben für die einzelnen Bereiche ersetzt werden.

b)

Der Torraum vor den Toren besteht aus einem Rechteck von 3 x 6 Meter und zwei sich seitlich anschließenden Viertelkreisen mit einem Radius von je sechs Metern. Er wird erstellt, indem - parallel zur Torlinie und mit einem Abstand von sechs Metern zwischen der hinteren Kante der Torlinie und der vorderen Kante der Torraumlinie - eine drei Meter lange Linie gezogen wird. Diese Linie geht auf beiden Seiten in einen Viertelkreis über, wobei die hinteren Innenkanten der betreffenden Torpfosten jeweils die Mitte bilden und der Radius sechs Meter beträgt. Die Linien und Viertelkreise, welche den Torraum begrenzen, heißen Torraumlinie. Die Entfernung zwischen den Außenkanten der Schnittpunkte, an denen die beiden Viertelkreise die Torauslinie berühren, beträgt derart 15 Meter (Abb. 5).

c)

Die gestrichelte Freiwurflinie (9-m-Linie) verläuft parallel und konzentrisch zur Torraumlinie, mit einem Abstand von zusätzlich drei Meter zur Torraumlinie. Die Markierungen und Zwischenräume messen jeweils 15 cm. Die Markierungen sollten rechtwinklig bzw. radial abgeschnitten werden. Die Messung der kurvigen Markierungen erfolgt über die Sehne der Markierungen (Abb. 5).

d)

Die 7-m-Linie ist ein Meter lang und wird - parallel zur Torlinie - direkt vor dem Tor gezogen, wobei der Abstand von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 7-m-Linie sieben Meter beträgt (Abb. 5).

e)

Die Torwartgrenzlinie (4-m-Linie) vor dem Tor ist 15 cm lang. Sie verläuft - mit einem Abstand von vier Metern, gemessen von der hinteren Kante der Torlinie zur vorderen Kante der 4-m-Linie, also einschließlich beider Linien selbst - parallel zur Torlinie.

f)

Die Spielfläche sollte von einer Sicherheitszone von mindestens einem Meter entlang der Seitenlinien und zwei Metern hinter den Torauslinien umgeben sein.

g)

Das Tor (Abb. 2) steht in der Mitte der betreffenden Torauslinien. Die Tore müssen fest im Boden oder an der hinter ihnen befindlichen Wand verankert sein. Ihre lichte Breite beträgt drei Meter und die lichte Höhe zwei Meter. Der Torrahmen muss ein Rechteck sein, wobei die inneren Diagonalen 360,5 cm (höchstens 361 cm - mindestens 360 cm, mit einem Unterschied von höchstens 0,5 cm in einem Tor) messen. Die hintere Seite der Torpfosten muss mit der hinteren Seite der Torlinie (und der Torauslinie) eine Linie bilden, so dass die vordere Seite der Torpfosten 3 cm über die Torauslinie hinausreicht.
Die Torpfosten und die Querlatte, welche sie verbindet, müssen aus dem gleichen Material bestehen (z.B. Holz, Leichtmetall oder synthetisches Material) und quadratisch sein (8 cm). Die Kanten müssen abgerundet sein und einen Radius von 4±1 mm aufweisen. Die Torpfosten und die Querlatte müssen auf den drei von der Spielfläche einzusehenden Seiten mit zwei deutlich kontrastierenden Farben gestrichen sein, die sich ebenfalls deutlich vom Hintergrund abheben. Beide Tore müssen dieselben Farben aufweisen.
In der Ecke zwischen Pfosten und Querlatte messen die Farbstreifen der Tore 28 cm in jede Richtung und weisen dieselbe Farbe auf. Alle anderen Streifen müssen 20 cm lang sein. Jedes Tor muss ein Netz, das sogenannte Tornetz, haben. Dieses muss derart befestigt sein, dass ein in das Tor geworfener Ball normalerweise im Tor verbleibt oder nicht durch das Tor hindurch fliegen kann. Falls notwendig kann - im Tor hinter der Torlinie - ein weiteres Netz angebracht werden. Die Entfernung zwischen der Torlinie und diesem weiteren Netz sollte ca. 70 cm, mindestens aber 60 cm betragen.

h)

Die Tiefe des Tornetzes sollte oben 0,9 m hinter der Torlinie und unten 1,1 m betragen, wobei für beide Maße eine Toleranz von ±0,1 m gilt. Die Maschen sollten nicht größer als 10 x 10 cm sein. Das Netz muss an den Pfosten und an der Querlatte mindestens alle 20 cm befestigt sein. Es ist erlaubt, das Tornetz und das weitere Netz derart zusammenzubinden, dass kein Ball zwischen die beiden Netze gelangen kann.

i)

Hinter dem Tor, in der Mitte der Torauslinie und mit einer Entfernung von ca. 1,5 m, sollte ein (vom Boden aus)  5 m hohes, vertikales Sicherheitsnetz von 9-14 Meter Länge angebracht sein.

j)

Der Zeitnehmertisch steht in der Mitte des Auswechselraums, an einer der beiden Seitenlinien. Der Tisch darf höchstens 4 Meter lang sein und sollte 30-40 cm hoch über der Spielfläche stehen, um die uneingeschränkte Sicht sicherzustellen.

k)

Alle Messungen ohne Angabe einer Toleranz müssen der ISO-Norm (International Standard Organization) 2768-1: 1989 entsprechen.

l)

Die Normen für Handballtore sind vom Europäischen Komitee für Normung, CEN (Comité Européen de Normalisation), im Rahmen der Norm EN 749 in Verbindung mit der Norm EN 202.10-1 festgelegt worden.